
Bereits zum 01. Januar 2016 ist die zweite Stufe des neuen Pflegestärkungsgesetz in Kraft getreten und das neue Begutachtungsverfahren wurde einer einjährigen Testphase unterzogen. Wie geplant gibt es nun seit dem 01. Januar 2017 relevante Änderungen für Menschen mit Pflegebedarf, pflegende Angehörige und andere Pflegepersonen von Belang.
Generell ist das PSG II die weitreichendste Änderung seit Einführung des Pflegegesetz. Die Bundesregierung möchte hiermit vor allem die Grundlage für mehr Individualität in der Pflege schaffen. So wurde vor allem ein "Pflegebedürftigkeitsbegriff" geprägt und oben erwähntes neues Begutachtungsinstrument eingeführt, mit dem die bisherigen drei Pflegestufen durch fünf Pflegegrade ersetzt wurden. Damit sollen alle Pflegebedürftigen - völlig unabhängig ob körperlich, geistig oder psychisch beeinträchtigt - Zugang zu den selben Leistungen der Pflegeversicherung erhalten. Es wird im neuen Verfahren auch mehr auf die kognitiven Fähigkeiten und Verhaltensweisen eingegangen. Dies hilft gerade Kindern mit Behinderung sehr.